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Rüruprente

Die Rüruprente, auch Basisrente genannt, wurde anfangs für die Selbstständigen geschaffen und ist für diese Berufsgruppe bis heute ein möglicher Baustein zur Altersabsicherung. Hervorzuheben sind der Insolvenzschutz und die hohe steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge.

Aber es sollte auf alle Fälle auch als Alternative Einzahlungen in die Gesetzliche Rentenversicherung betrachtet werden. Da bei Einzahlung in die GRV keine Abschluß/Provisionskosten anfallen, kann diese um Einiges lukrativer sein.

Beiträge zur Basisversorgung (Gesetzliche Rentenversicherung und Rürup-Rente) können als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.

Altersvorsorgeaufwendungen - in 2025  maximal € 29.344 ,- pro Person - sind zu 100% steuerlich abzugsfähig. Bei Ehepaaren dann also € 58.688,-

Im Rentenbezug muss die Rente dann aber versteuert werden. 

Wer 2027 in Rente geht, der hat einen Besteuerungsanteil von 84,5%.

Geht Jemand erst in 2030 in Rente, dann erhöht sich der Anteil auf 86,0% 

Jedes Jahr wird um 0,5% erhöht - ab 2058 liegt dann der Besteuerunganteil bei 100%