Rüruprente

Die Rüruprente, auch Basisrente genannt, wurde anfangs für die Selbstständigen geschaffen und ist für diese Berufsgruppe bis heute ein wichtiger Baustein zur Altersabsicherung. Hervorzuheben sind der Insolvenzschutz und die hohe steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge.

Auch für gutverdienende Angestellte kann eine Rüruprente steuerlich Sinn machen.

Beiträge zur Basisversorgung (Gesetzliche Rentenversicherung und Rürup-Rente) können als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.

Altersvorsorgeaufwendungen - in 2020 maximal € 25.046 ,- pro Person - sind zu 90% steuerlich abzugsfähig (= € 22.541,-)