Krankentagegeldversicherung

Angestellte haben in der Regel eine Lohnfortzahlung von 6 Wochen im Krankheitsfall. Nach dem 42. Tag zahlt die Krankenversicherung weiter, jedoch nur noch 70% vom Nettolohn, maximal 18 Monate lang. (Obergrenze: 70% der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung)

Von dem geringeren Nettolohn werden dann noch Beiträge zur Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen- und Pflegepflichtversicherung) abgezogen. Die entstehende Lücke kann durch eine private Krankentagegeldversicherung kostengünstig geschlossen werden.

Selbstständige/Freiberufler haben keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Auch für diese Berufsgruppe besteht die Möglichkeit, ein Krankentagegeld abzusichern.