Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitnehmer

Die Betriebliche Altersvorsorge (BAV) kann ein sinnvoller Baustein für die Rente sein. Derzeit können 4% des Bruttoeinkommens bis max. zur Beitragsbemessungsgrenze der Gesetzlichen Rentenversicherung (in 2025 € 96.600,-) steuer- und sozialversicherungsfrei umgewandelt werden.

Das bedeutet, dass monatlich maximal € 322,- ohne Sozialabgaben in einen Vertrag fließen können.

Seit dem 1.1.2018 können nochmals 4% des Einkommens steuerfrei umgewandelt werden (Betriebsrentenstärkungsgesetz/Nahlesrente).

Ein Großteil der bestehenden betrieblichen Altersvorsorge läuft über das Produkt Kapitalversicherung. Was Sie auf alle Fälle beachten sollten:

1) aufgrund der Einzahlung in die BAV zahlen Sie weniger in die Gesetzliche Rentenversicherung ein.

2) sind Sie gesetzlich krankenversichert, so verlangt die Krankenkasse bei Auszahlung der BAV ihren Beitrag zur Krankenversicherung.

3) die Auszahlungen sind in der Regel zu versteuern

4) hat die Versicherungsgesellschaft schlecht gewirtschaftet, so ist dieses ganze Konstrukt nach Betrachtung der Inflation ein MINUSGESCHÄFT!