Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitnehmer

Die Betriebliche Altersvorsorge ist ein wichtiger Baustein für die Rente. Derzeit können 4% des Bruttoeinkommens bis max. zur Beitragsbemessungsgrenze der Gesetzlichen Rentenversicherung (in 2020 € 82.800,-) steuer- und sozialversicherungsfrei umgewandelt werden.

Das bedeutet, dass monatlich maximal € 276,- ohne Sozialabgaben in einen Vertrag fließen können.

Seit dem 1.1.2018 können nochmals 4% des Einkommens steuerfrei umgewandelt werden (Betriebsrentenstärkungsgesetz/Nahlesrente).