Dipl.-Kffr. Astrid von Perponcher
Ihre Ruhestandsplanerin in Ingolstadt
Berufsunfähig ist, wer durch Unfall, Krankheit oder Invalidität nicht mehr in der Lage ist seinen Beruf auszuüben. Eine Berufsunfähigkeit liegt auch dann vor, wenn der Betroffene imstande wäre eine andere, jedoch mit finanziellen Einbußen verbundene Tätigkeit, auszuüben.